FDP will weiter informieren
Zweite Veranstaltung zum Thema Patientenverfügung
Süderländer Volksfreund - 24. Mai 2011 - Von Katja Sternemann
NEUENRADE ■ Über die Notwendigkeit und Erleichterungen, die Betreuungsvollmachten für Betroffene und Angehörige mit sich bringen können, wurde bereits referiert (wir berichteten). In Ergänzung dieses Themas und aufgrund des hohen Zuspruchs dieser Veranstaltung hatte die FDP am Donnerstag, Gasthof Im Kohl, Interessierte zu dem Thema Patientenverfügung eingeladen. Die Referenten: Der Allgemeinmediziner Dr. Paul Gotthardt, zugleich Vorsitzender der medizinischen Gesellschaft Werdohl-Neuenrade, Diakon Gerd Eisenberg, zugleich Vorsitzender des ambulanten Hospizkreises Balve/Neuenrade und Rechtsanwalt Ulrich Schorner. Die Referenten widmeten sich unter anderem den Fragen: Welche Rechte habe ich als Patient? Wie stelle ich sicher, dass der Arzt meinen Willen respektiert?
Es sei sicherlich nicht leicht, sich mit diesem Thema in Zeiten zu befassen, in denen es einem noch gut ginge. Man könne jedoch die Augen nicht davor verschließen, dass dem mal anders sein könne, und gerade in diesem Fall sei Vorsorge gefragt. Aber wie regele ich diese? Zunächst wurde darauf hingewiesen, dass es mittlerweile vielfach Vordrucke für Patientenverfügungen gebe. So vom Bundesministerium für Justiz (zu beziehen unter www.bmj.de oder postalisch), von Hilfsorganisationen (unter anderem den Maltesern) und selbst von Versicherung. Diese sicherlich guten Leitfäden würden jedoch nicht davor bewahren, sich individuell mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn hier würden eigen artikulierte Werte und Wünsche des Lebensbildes, sowie Ethik und Religion eine große Rolle spielen.
Auch wurde darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, eine Vertrauensperson bei der Auseinandersetzung mit diesem Thema mit einzube-ziehen. Die Zuhörer erhielten zudem Antworten auf die praktische Umsetzung der Patientenverfügung. So bestehe unter anderem die Möglichkeit, jederzeit einen Verfügungsausweis mit sich zu tragen, der auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung hinweist und damit selbst in Notfallsituationen dem Arzt Einblick in die Patientenverfügung ermöglicht, so dass der eigene Wille Gehör finden könne. Fortgesetzt werden sollen Informationsabende mit den Themen Hospiztätigkeit, Notfallseelsorge und Palliativmedizin.
























