FDP-Antrag Bürokratiebelastungen durch das Tariftreue- und Vergabgegesetz NRW

14.11.2011 - Antrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP-Fraktion beantragt die Angelegenheit in die Tagesordnung für die Sitzung der nächsten Sitzung des Rates aufzunehmen sowie einer Beratung zuzuführen:

Als Beratungsgrundlage wird ein Bericht der Stadtverwaltung erbeten, in dem die wesentlichen Auswirkungen des von der rot-grünen Landesregierung geplanten Tariftreue- und Vergabegesetzes für unsere Stadt und ihre Unternehmen darzulegen sind, unter besonderer Berücksichtigung der Mehrkosten, die für den kommunalen Haushalt zu erwarten sind.
Der Rat möge daraufhin entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert werden soll, ihren Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz umgehend zurückzuziehen.



Begründung:
Unter großem Beifall der Kommunen und der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen hat die damalige Landesregierung im Jahr 2006 das Tariftreuegesetz abgeschafft, weil es außer bürokratischem Mehraufwand und Verteuerungen bei öffentlichen Aufträgen nichts gebracht hätte. Befürchtungen, durch die Aufhebung des Gesetzes würden tariftreue Unternehmen in einen ruinösen Wettbewerb mit Niedriglohnanbietern getrieben, hatten sich in der Praxis nicht bewahrheitet.

Dessen ungeachtet hat die NRW-Landesregierung am 22. Juli 2011 den Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Drucksache 15/2379) in den Landtag eingebracht, das die damalige Regelungswut noch bei weitem übertrifft. Die öffentliche Vergabe soll künftig nicht nur an einen Mindestlohn gekoppelt, sondern zudem mit einer Vielzahl weiterer vergabefremder Kriterien überfrachtet werden.

Umweltschutz, Energieeffizienz, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Frauenförderung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie – all dies müssen die Kommunen künftig bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.

Die mit dem Gesetzentwurf verfolgten arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Ziele sind grundsätzlich zu begrüßen. Diese allgemeinen gesellschaftspolitischen Aufgaben haben aber im Vergaberechts nichts zu suchen, sondern müssen in den entsprechenden Fachgesetzen geregelt werden. Denn das Ziel des Vergaberechts ist, einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge und den sparsamen Umgang der öffentlichen Hand mit  Steuergeldern zu gewährleisten.

Durch den Gesetzentwurf hingegen würden der Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot verfälscht und die Kosten der Beschaffung zu Lasten unserer Stadt Neuenrade in die Höhe getrieben. Zudem ist er für kommunale Auftraggeber viel zu bürokratielastig und in seiner Anwendbarkeit höchstwahrscheinlich praxisfremd. Die Leidtragenden wären neben unserer Stadt Neuenrade insbesondere mittelständische Unternehmen, die die im Gesetzentwurf vorgesehenen bürokratischen Anforderungen gar nicht erfüllen könnten.

Mit freundlichen Grüßen


Claudia Kaluza
(Fraktionsvorsitzende)