Verwaltung plant deutliche Erhöhung der Grundsteuer
In der jüngsten Sitzung des Stadtrats am 10.12.2025 stand ein finanziell wegweisender Punkt auf der Tagesordnung: Die Verwaltung schlug vor, den Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2026 deutlich anzuheben – von derzeit 649 v.H. auf 870 v.H. Um diese Erhöhung rechtswirksam zu machen, soll die bestehende Hebesatzsatzung entsprechend geändert werden.
Parallel dazu wurde in derselben Sitzung der neue Haushaltsentwurf für 2026 offiziell in den Rat eingebracht.
Die FDP-Fraktion beantragte, die Entscheidung über die Änderung der Hebesatzsatzung nicht bereits jetzt zu treffen, sondern auf die Ratssitzung zur finalen Haushaltsverabschiedung zu verschieben.
Bevor man über eine derart weitreichende Steuererhöhung entscheidet, muss der Haushaltsplan zunächst im Detail geprüft werden. Erst eine gründliche Analyse ermöglicht einen seriösen Überblick über die Finanzlage der Stadt. Zudem ist der Jahresüberschuss aus dem Jahresabschluss 2025 noch nicht bekannt. Solange diese Zahlen fehlen, ist es unverantwortlich, eine Entscheidung über die Grundsteuer „über das Knie zu brechen“.
Nach einer länger andauernden Debatte und einer kurzfristig einberufenen Sitzungspause folgte schließlich ein breiter Konsens: Sämtliche Fraktionen schlossen sich unserem Antrag an. Damit wird die Abstimmung über die Hebesatzänderung auf die Sitzung verschoben, in der der Haushalt für 2026 verabschiedet wird.
Spätestens zur Haushaltsverabschiedung wird der Rat dann eine Entscheidung treffen müssen – dann allerdings auf Basis vollständiger Zahlen und einer umfassenden Haushaltsanalyse.